Wasserschaden


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Abgeschickt von Frank am 21 Juli, 2005 um 16:38:56

Unser Bauträger hat einen Wasserschaden durch unsachgemäße Installation der Sanitäranlagen verursacht. Hierzu muss gesagt, dass der gesamte Keller betroffen war, es sich also um einen erheblichen Schaden handelte.Die Kosten für die Spezialgeräte (Trocknung), Stromverbrauch, Maler- u. Fliesenlegerarbeiten wurden bereits durch die Versicherung übernommen. Die Frage ist nun, ob und in welcher auch durch uns geleistete Aufwendungen (Ausräumen v. Kellerräumen, Leeren der Behälter von den Spezialgeräten, Abdeckarbeiten usw.) in Rechnung gestellt werden können und wenn in welcher Höhe sich der Stundensatz beläuft? Da einige Bodenfliesen u. Sockel ebenfalls ausgetauscht werden mussten, sind nun unterschiedl. Fugenbilder (Farbe) deutlich erkennbar. Muss dies so hingenommen werden, oder können wir einen Abschlag wegen Minderung in Rechnung stellen?



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