verschobenes Reihenhaus und Architektenfehlberatung bezgl. Zufahrt


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Abgeschickt von Engelchen am 21 Juli, 2005 um 21:40:01

Angenommen, man hätte einen Architekten befragt, der nur die Reihenhäuser als Bauleiter realisiert hat und sonst keinen weiteren Auftrag hat, ob Randsteine zur Begrenzung der Einfahrt gehören und auch ob gleiches für L-Steine gelte und er dies mündlich vor Zeugen bekräftigt hat.
Wenn selbiger dann nach der Realisierung anschließend sagt, L-steine(40 cm) gehören nicht zur Gemeinschaftsfläche - wer müßte dann die Kosten der Versetzung bezahlen?

Wenn sich dann auch noch rausstellt, dass die Häuser zu ungunsten eines der Eckhäuser verschoben sind, welche Ansprüche könnte der Hausbesitzer des benachteiligten Reihenhauses gegen wen woraus haben? (Den begünstigten Eckhausnachbarn, Bauträger, Vermesser, Maurer, ...) Nehmen wir einmal an es handelt sich um ca. 10 cm auf 20 Meter Länge? Wäre so etwas ein Bagatellfall?




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