Re: Ärger mit Vorbesitzer aus Zwangsversteigerung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ingo am 22 Juli, 2005 um 09:48:26

Antwort auf: Ärger mit Vorbesitzer aus Zwangsversteigerung von Linearnetrik am 21 Juli, 2005 um 18:15:13:

: Vor ca. 4 - 5 Wochen hatten wir ein Haus in einer Zwangsversteigerung ersteigert. Beim Gericht sagte man uns, daß der Vorbesitzer mit dem Objekt nichts mehr zu tun haben wolle und dementsprechend zugewuchert war auch der Garten und das Haus Innen total vermüllt. Kurz nach der Versteigerung tauchte dann aber doch der Voreigentümer auf und meinte, daß er noch 3 - 4 Wochen bräuchte um sein Zeug auszuräumen, worauf wir uns zähneknirschend einließen und schonmal mit der Gartenarbeit anfingen. Zur Entrümpelung hatten wir ihm einen Sperrmüllcontainer auf unsere Kosten gestellt, damit überhaupt etwas passierte.
: Nachdem wir uns zweieinhalb Wochen im Garten ausgetobt hatten und Innen kaum Fortschritte zu erkennen waren, bekamen wir endlich den Schlüssel. Der Vorbesitzer zeigte uns noch ein paar Sachen, die im Laufe der Woche abholen wolle und insbesondere Schriftkram sollten wir nicht wegwerfen.
: In der darauffolgenden anderthalb Wochen machten wir nun selber 3 weitere Sperrmüllcontainer voll, wobei es im ganzen Haus fürchterlich gestunken hatte und alles vergammelt und nichts mehr zu gebrauchen war. Der Kühlschrank war z.B. noch voll mit schimmligen Lebensmitteln und hat erbärmlich gestunken und überall war Tierkot, so daß wir froh waren als endlich alles raus war und wir mit der eigentlichen Renovierung beginnen konnten. Alles was uns noch halbwegs brauchbar schien hatten wir im Wohnzimmer aufgestapelt, während sich der Vorbesitzer nicht mehr sehen ließ.
: Als er nun aber wieder auftauchte, behauptete er nun, daß wir Sachen weggeschmissen hätten, die er noch abholen wollte und will nun über einen Anwalt Schadensersatz rausholen.
: Was haltet Ihr davon. Hat er Chancen etwas rauszuschlagen, obwohl augenscheinlich alles Müll war und wir seine Entsorgungskosten sogar noch übernommen haben ? Hätten wir ihn nach dem Versteigerungstermin überhaupt noch ins Haus lassen müssen - schließlich stand das Haus ca. 2 Jahre leer, so daß er reichlich Zeit zum ausräumen gehabt hätte. Bilder von dem chaotischen Zustand im Haus sind reichlich vorhanden.

Fakt ist mit dem Zuschlag, gehört Euch das Haus, mit allem was darin ist. Der alte Besitzer hat kein Recht mehr das Haus zu betreten oder irgendwelche Ansprüche zu stellen, Ihr könnt natürlich auch keine Ansprüche gegen ihn stellen. Ein Tip: Geht mal zu dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes aus der Zwaangsversteigerung und er soll Euch darüber mal Infos geben, diese sind kostenlos, anstatt zu einem Anwalt zu gehen.

Gruß Ingo





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]