Re: nachbarschaftsbegrenzung - wer kriegt recht?


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Abgeschickt von Stefan am 22 Juli, 2005 um 12:36:05:

Antwort auf: nachbarschaftsbegrenzung - wer kriegt recht? von susi am 22 Juli, 2005 um 11:20:18:

kommt auf das Bundesland an . Woher kommst Du ? In NRW mußt Du maximal bis 1,20 m Höhe akzeptieren.


: die grenze zwischen unserem doppelhaus und das der nachbarn bei der hofeinfahrt + seite haustüre (nciht garten) ist durch einen lattenzaun mit grünen topfpflanzen "neutral" begrenzt. nun möchte aber der nachbar einen genau an dieser grenze einen palisadenzaun in höhe von 1,8 m errichten, was für uns bedeuten würde, dass wir von unserem Eingangserker aus nur auf Holz schauen würden und weder die Hofeinfahrt noch die Strasse vorne sehen würden. Wiederum wäre von der Strasse aus auch nur eben der Palisadenzaun zu sehen und kein Haus dahinter mehr. Wir wollen das nicht. Wer kriegt nun recht was die Bregenzung der Grundstücke betrifft? Wer kann mir hier bitte weiterhelfen ...





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