Genehmigung einer Aussentreppe


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Abgeschickt von Andreas Kellermann am 22 Juli, 2005 um 13:32:10

Hallo zusammen,

beim Ausbau einer Dachwohnung würde ich gerne eine Aussentreppe als neuen Eingang in den 1. OG anbringen. Leider kann ich dabei den Abstand von 3m zum Nachbargrundstück nicht einhalten.

Die Treppe entspricht auch den Anforderungen eines "Untergeordneten Bauteiles".
Der Genehmigungsantrag wurde jetzt mit der Begründung abgelehnt, das Haus, das 1956 erbaut wurde die 3m Abstand nicht einhält und die Treppe desshalb abstandsflächenpflichtig wird. Ich konnte leider in der Bayerischen Bauordnung nichts darüber finden. Ist das so richtig? Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kellermann



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