Streitfall Aussentreppe


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Abgeschickt von Tatra am 22 Juli, 2005 um 15:24:03:

Hallo, habe mal eine rechtliche Frage. wir wollen unseren Aussentreppenaufgang neu mit Granit belegen lassen, wir waren uns schon einig, überdas Material mit dem Natursteinhändler und er hatte auch die mündliche Zusage. Jetzt gab es Unstimmigkeiten mit dem Händler , zuerst wollten wir die Terrasse Granit beige und die Pallisaden auch in Beige. Der Händler informierte uns am nächsten Tag ,das der Granit Beige gelbliche Flecken bekommen würde, wo wir daraufhin den Granit Beige abbstellten. Um eine neue Terassenfarbe auszusuchen, fuhren wir am nächsten Tag zum Händler. Ich erwähnte, das wir die Palisaden nun auch nicht mehr in Beige wollten, woraufhin der Händler sich weigerte, da er die Ware schon bestellt hat und mittlerweile auf dem Hof lagerte. Er schickte uns Tags darauf gleich eine Rechnung für die Warenrücklieferung der Pallisaden. Nun meine Frage, ist er berechtigt mit nur einer mündlichen Zusage soetwas zu veranlassen, wir haben nichts unterschrieben nur ein Angebot bekommen.Wäre nett, wenn sich jemand melden würde. Danke im vorraus, Tatra!!!




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