Re: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2005 um 16:56:36

Antwort auf: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz? von Behrens am 22 Juli, 2005 um 15:43:58:

Generell gibt es keinen Bestandsschutz für illegal errichtete Gebäude, Gebäudeteile und Umnutzungen. Die Umnutzung wäre auch vor 1975 nicht genehmigungsfähig gewesen und ist es auch danach nicht. Dementsprechend sind die Forderungen von Nachbar und Behörde rechtens.

Sie unterschreiten mit der Wand die erforderlichen Abstandflächen. Die Wand an sich hat den Bestandsschutz, da sie mit der Nutzung als Stall rechtmäßig errichtet wurde. Bei Änderung der Nutzung hinter der Wand können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen (Schließung von Fenstern, Ertüchtigung der Wand) gefordert werden wenn von der neuen Nutzung eine höhere Brandgefahr ausgeht.

: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz?
: Meine Eltern haben 1986 ein Fachwerkhaus von 1800 (fast grenzständig / 30 cm) in Niedersachsen gekauft.
: Das Haus wurde dann bis 1987 modernisiert (z.B. Erneuerung aller bereits vorhandener Fenster).
: 1993 wechselten die Nachbarn an der Grenze.
: Nun will der relevante Nachbar sein Haus verkaufen.
: Um den Marktwert zu erhöhen behauptet er seit Ende 2003, das in unserem Haus illegal ein Teil vom Haus aus einem Wirtschaftsgebäude (lag an seiner Grenze) Wohnraum geworden ist.
: Eine Überprüfung vom Bauamt ergab dann tatsächlich, das ein Teil von unserem Haus einst als Stall eingetragen war (noch immer).
: Zur Zeit läst sich meinerseits nachweisen, dass bereits seit 1975 keine derartigen Umbaumaßnahmen stattgefunden haben.
: Dessen ungeachtet beharren Bauamt & Nachbar auf die Schließung der bereits vor 1975 vorhandenen Fenster und die Errichtung einer Brandmauer sowie die Unterlassung der vorhandenen Räume zu Wohnzwecken.

: Hat jemand Erfahrung auf dem Sektor
: Bestandschutz,
: Umnutzung,
: Brandschutz,
: Untersagung der Nutzung?





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