Re: verjährungsfrist am bau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Vera am 31 Maerz, 2005 um 19:40:41:

Antwort auf: verjährungsfrist am bau von Pati am 31 Maerz, 2005 um 18:17:32:

16 Jahre in Ihrem Besitz? So wie bei uns. Mängel treten immer erst nach Ablauf der Gewährleistung auf. Das verjährt leider spätestens nach 5 Jahren wenn nicht gerade Vorsatz bewiesen werden kann.
Die Verjährung ergibt sich entweder aus VOB oder BGB-Werkvertrag oder BGB-Kaufrecht, je nach Vertrag, den sie unterzeichnet haben, aber alles ist maximal 5 Jahre. Würde die ganze Decke in allen Zimmern überprüfen bzw. austauschen oder mit Bauhelm schlafen. Da kann man echt nach so langer Zeit nichts mehr machen, wenn man nicht gerade die Verjährung durch Klageerhebung unterbricht wie im folgenden Fall unter anderem dargestellt wird:




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]