Grenzabstände


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Abgeschickt von Uwe T. Ruckgaber am 22 Juli, 2005 um 18:03:51

Durch einen schrägen Grenzverlauf bedingt (und wohl auch durche einen Planungsfehler des Architekten) wird der Grenzabstand bei unserem Bau um ca. 7cm unterschritten. Ein Nachbar, hat dagegen geklagt.
Das würde bedeuten, dass sich keine Aussenisolierung an dieser Wand anbringen läßt. Gibt es in Baden-Württemberg tatsächlich die Möglichkeit wg. so einer Geringfügigkeit einen ganzen Bau den ganzen Bau einzustellen ? Oder gibt es dazu Präzedenzfälle.
Danke für jede Information dazu !



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