Abgeschickt von Gabi am 22 Juli, 2005 um 21:00:53:
Guten Tag,
im genehmigten Bauplan war der Stellplatz an der 'rechten' Grundstücksgrenze vorgesehen. Aufgrund Gegebenheiten des Grundstücks wäre jetzt ein Stellplatz an der 'linken' Grundstücksgrenze einfacher realisierbar - ist hierzu nochmals eine Baugenehmigung notwendig? (Baden-Württemberg)
Danke im voraus
Gabi