Bauen im Aussenbereich


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Abgeschickt von Martin Steffens am 25 Juli, 2005 um 07:56:21

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir planen einen Reiterhof im Aussenbereich.
Hierzu haben wir die Bauvoranfrage 02.2004 gestellt.
Wir haben die Zusage der Landwirtschaftskammer.
Habe die Zusage der Stadt und des Kreises 12.2004
mit einigen Auflagen erhalten. (Auflagen waren nur Niederschlagswasser mit Vorfluter, Staub Immissionen, überdachte Mistplatte)

Am 28.12.2005 haben wir den Bauantrag eingereicht.
Haben seit dem ca. 20.000€ für Antrag, Statik, Prüfung, Brandschutzkonzept ..... ausgegeben.
Die Stadt verlangt nun eine Bürgschaft über 40.000€
um in drei Jahren die Straße auszubauen. Zur Zeit ist dort eine ca. 3,5m breiter landwirtschftlicher Teerweg,
der auf 40m länge umgeändert werden soll. Diese 40m sollen in ein 5m Breite Straße mit Randstein ausgebaut werden. Am Ende dieser 40m soll ein Wendehammer 10m Durchmesser auf meinem Grundstück entstehen.

Was kosten 40m Straße in 5m breite mit Wendehammer?
Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Erst die Zusage für einen Reiterhof, und dann eine Bürgschaft für eine Autobahn zu verlangen?





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