Re: Umnutzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2005 um 09:29:08

Antwort auf: Umnutzung von Reiprich am 22 Juli, 2005 um 17:19:13:

Der Nutzung als Wohneinheit muß innerhalb der Eigentümergemeinschaft zugestimmt werden, dazu ist eine Änderung der Teilungserklärung erforderlich. Das Verfahren hierzu muß in der Teilungserklärung bestimmt sein und ist üblicherweise recht aufwändig. Befragen Sie Ihren Verwalter! Eine Nutzungsänderung über das Bauamt ist dann erforderlich, wenn eine gewerbliche Nutzung auch baurechtlich beantragt ist.

: Ich bin an dem Erwerb einer Immobilie interressiert die laut Grundbuch und Teilungserklärung als Gewerbeeinheit ausgewiesen ist. ich möchte diese Einheit aber zu Wohnzwecken nutzen und entsprechend umgestalten. Laut Auskunft vom Berliner Bauamt ist eine Nutzungsänderung nicht genehmigungspflichtig. Die Bank verlangt allerdings eine Bescheinigung über eine Nutzungsänderung. Wer kann mir weiterhelfen. Was braucht man für die Umnutzung, damit es später kein böses Erwachen gibt?




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