Re: Bestandsschutz??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2005 um 09:52:39

Antwort auf: Bestandsschutz?? von Sylvia K am 24 Juli, 2005 um 12:37:19:

Es gibt grundsätzlich keinen Bestandschutz für nicht genehmigte Bauten. Sie laufen auch ohne Renovierung und Beantragung einer Baugenehmigung Gefahr Abreißen zu müssen sofern nicht nachträglich eine Genehmigung erreichbar ist.
Das hier bereits dargestellte Verfahren ist absolut richtig.


: Hallo! Habe eine dringende Frage: Ich habe nach dem Tod meiner Eltern, mein Elternhaus aus der Erbmasse übernommen. Das Haus wurde 1963 gebaut. An das Haus angebaut ist eine Schwimmhalle, die vor ca. 40 jahren errichtet wurde. Ich bezweifle, dass mein Vater dafür je eine Baugenehmigung beantragt hat; kann das aber auch nicht mehr feststellen. Besteht für so einen 40 Jahre alten Anbau Bestandsschutz? Oder laufe ich Gefahr, dass ich alles abreissen muss, wenn bei den geplanten Renovierungen und die dafür von mir beantragte Baugenehmigung herauskommt, dass das Schwimmbecken nie genehmigt wurde?
: Bitte helfen Sie mir! Möchte unbedingt das Richtige tun.
: Sylvia





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