Re: wegerecht/pacht/kauf


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2005 um 15:09:35

Antwort auf: wegerecht/pacht/kauf von christian borowski am 01 Juli, 2005 um 22:10:01:

Das Grundstück ist das Wert, was Sie bereit sind zu zahlen ... ganz allgemein gesprochen.
Sollte es sich um ein erforderliches oder gewünschtes Wegerecht handeln wäre ein Eintrag in das Grundbuch anzuraten. Damit gilt dieses Recht auch für Besitznachfolger (Erben, Käufer).

: Hallo,
: ich nutze seit 2000 eine nicht mir gehörende verbreiterte verkehrsfläche auf ca 7 meter länge und 1 meter breite. sie dient der besseren zufahrt zu meinem grundstück. diese verbreiterung befindet sich im besitz der nachbarin. nun sind wir übereingekommen, dies vertraglich zu regeln. nun stellt sich die frage:
: 1.wie hoch wird in der regel der quadratmeterpreis für den kauf errechnet? es ist eine verkehrsfläche. gilt hier der preis für baulnad oder welche minderung ist zu beachten?
: 2. bei einem pachtvertrag für sagen wir 99 jahre, welche summe wäre da anzusetzen?

: die fläche liegt im ländlcihen raum südlich von münchen.

: danke für infos

: christian




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