verkauf von eigentumswohnung/rückabwicklung


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Abgeschickt von norbert am 25 Juli, 2005 um 15:13:44:

hallo zusammen,

ich bin neu im forum und habe eine frage.

ich habe in 06/05 eine etw verkauft. den kaufpreis habe ich inzwischen komplett erhalten. kurz nach meinem auzug reklamierte ein ehemaliger mieter und seit 05/05 durch versteigerung jetziger besitzer einen wasserschaden an, den die gemeinschaft zu tragen hat und der seinen ursprung früher gehabt haben muss.

ich wusste von diesem schaden nichts und der reklamierende eigentümer gab auch an, dass ich davon keine kenntnis hatte und er erst kurz nach meinem auszug bei einer besichtigung durch die kürzlich beauftragte hausverwaltung vom ausmaß des schadens (rohrbruch) erfuhr. er dachte immer, seine wohnung sei etwas feucht, weil er seinen hund ausführt oder etwas ausgelaufen sei.

zwar war es mal unters seiner wohnung im keller nass, dies ist abers schon zwei jahre her und es trocknete innerhalb eine tages wieder ab. er selbst ging damals von einer übergelaufenen wanne oder ähnlichem aus.

jetzt ist in dem haus in dem ich nicht mehr wohne ein streit entbrannt. der käufer wohnte übrigens auch dort.

muss man eine rückabwicklung fürchten? ich habe alles schon re-investiert und würde es eh nicht zahlen können. ich habe wirklich von diesem sachverhalt nichts gewusst. die wohnung ist astrein in ordung, alles baujahr 97 und der käufer hat es zu einem traumpreis bekommen. es geht für jede partei um ca 3000 euro.

für einen rat sage ich shcon hier ganz herzlich dankeschön.



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