Re: Umgestaltung Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2005 um 17:41:20

Antwort auf: Umgestaltung Carport von gerry am 25 Juli, 2005 um 17:31:14:

Die Errichtung einer Garage (auch als "Umgestaltung") ist mindestens anzeigepflichtig. Es wäre zu prüfen, ob Garage oder Carport in der angegebenen Größe auf dem Grundstück überhaupt zulässig sind. Das Bauamt wäre hier zu befragen bzw. benachrichtigen, das Katasteramt ist irrelevant.

: Hallo und Guten Tag zusammen,

: ich beabsichtige mein Carport,6 x 7m, teilweise mit Mauerwerk ,halbseitig als Garage und halbseitig als Unterstellplatz umzubauen. Das Dach bleibt kopmlett erhalten. Auch der Grundriss des genehmigten und eingemessenen Carports wird dabei nicht verändert! Eventuell möchte ich eine weitere Mauer zwischen Carport und Haus (ca. 2,30m breit) mit Durchgang zum Garten errichten.
: Benötige ich für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung, oder muss ich eventuell das Katasteramt verständigen?

: Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus.

: Mit freundlichen Grüßen

: Gerry





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