Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Loni am 26 Juli, 2005 um 00:22:51

Hallo,
mein Schwager besitzt einen Bauernhof mit Wald. Bis vor 2 Jahren, hatte er Kühe und Schweine. Der größte Teil seiner Wiesen sind nun verpachtet.
Da wir in das Ort umziehen und 2 Ponys besitzen, kündigte mein Schwager mit einverständnis des Pächters eine Weide von 1,0ha im Außenbereich und stellte mir diese für die Ponys zur Verfügung.
Ich selbst, als neuer Pächter stellte einen Antrag für eine Weidehütte, mit den Maßen 6m l., 4m b. und 2,70 hoch. Diese wurde von der Gemeinde Zell a.H. und vom Landwirtschaftsamt Ortenaukreis abgelehnt. Begründung: Es handelt sich um eine Hobbytierhaltung ( es ist aber nicht mein Hobby, sondern ich hab die 2 Tiere von einem Tierschutzverein übernommen, weil dieser sich die Haltung aus finanziellen Gründen nicht leisten kann.) Die Ämter berufen sich auf §35 Abs.1 und 2. Ich rief beim Landwirtschaftsamt Ortenaukreis an, mit der Frage, ob es genehmigt wird wenn mein Schwager den Antrag stellen würde. Der zuständige Herr antwortete, er kann einen Antrag stellen, jedoch besitzt mein Schwager keine Nutztiere mehr und somit bestehe auch kein landwirtschaftlicher Betrieb. Er hat aber die landwirtschaft angemeldet, bewirtschaftet seinen Wald und ist im Besitz aller erdenklichen landwirtschaftlichen Geräte.
Kann die Behörde einfach behaupten, wenn keine Kuh im Stall steht, hat man auch keine Landwirtschaft?
Als ich zu dem Herr sagte, ich kann doch nicht die Tiere ( mittlerweile 24 und 23 Jahre alt ) zum Schlachter bringen, weil ich keinen Unterstand bauen darf, meinte er, daß wäre mir überlassen ob ich dort hinbringe. Also kein Tierfreund.
Was soll ich tun???? HILFE, bitte viele Antworten.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]