Re: Satzungsvorschrift Fassadenmaterial


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Abgeschickt von Michaela am 26 Juli, 2005 um 08:13:17:

Antwort auf: Satzungsvorschrift Fassadenmaterial von Michaela am 22 Juli, 2005 um 18:00:48:

Das hört sich nach Willkür an, also ab zum Anwalt.
Die Satzung kann nichtig sein und somit für Sie evtl. unbeachtlich sein. Eine Erstberatung kostet ca. 200 Euro. Zu Gestaltungssatzungen und deren rechtliche Anforderungen gibt es schon viel Rechtsprechung:
http://www.aman-redsys.de/U/042001/28/21/3aeb1cfb68635/3209.msg.html


:
: Es gibt keinen Bebauungsplan aber eine Ortssatzung.
: Diese Satzung schreibt als Fassadenmaterial Putz vor. Im Ort selbst gibt es keine mehr nachvollziehbare ortsübliche Bebauung, da alle Fassadenformen und Fassadenmaterialien vorhanden sind.
: Ein Haus entspricht allen Punkten der Zielsetzung der Satzung, nämlich den dörflichen Charakter und Bewahrung des Ortsbildes.Fügt sich in die nachbarliche Bebauung ein.Aber es hat statt Putz eine Holzfassade und wird deshalb nicht gebaut. Ist ja kein Problem ein skandinavisches Haus dann eben zu verputzen und ihm damit den einzigen Schmuck zu nehmen.Wem wird geschadet wenn die Fassade statt aus Putz aus passellfarbener Holzfassade besteht und die Gemeinde, die seit 11 Jahren anscheind alles genehmigt hat, was nicht ortsüblich war, nun keine Befreiung mehr erteilen wird auch wenn laut Aussage das Haus ansonsten perfekt in den Ort passt.





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