Re: Alkohol auf der Baustelle


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Abgeschickt von J-L am 26 Juli, 2005 um 08:18:40:

Antwort auf: Alkohol auf der Baustelle von Stefan am 21 Juli, 2005 um 20:37:34:

Als Grundstückseigentümer können Sie sicher duch Beschilderung mehr oder weniger wirksam festlegen, was Sie erlauben wollen. Allerdings wäre das gewünschte Verhalten sehr unüblich.
Für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist das Gewerbeamt zuständig.

: Frage: ist es tatsächlich notwendig, ein Schild auf der Baustelle aufzuhängen, dass man es als Bauherr nicht wünscht, das während der Frühstückspause von ausführenden Firmen, Alkohol getrunken wird.
: Kann man nicht davon ausgehen, das während der Arbeitszeit, auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, ein generelles Alkoholverbot auf Baustellen besteht.
: Im konkreten Fall ist von der betreffenden Firma eine mangelhafte Bauleistung ausgeführt worden. Das Trinken von Alkohol ist sofort der Bauleitung der ausführenden Firma gemeldet worden. Dort bekam ich allerdings nur die oben genannte Auskunft, das ich ein Schild aufhängen müsse. Kann das tatsächlich sein ?




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