Re: Eigenheimzulage - positive Einkünfte -


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Abgeschickt von Jo.Fa. am 26 Juli, 2005 um 08:27:01:

Antwort auf: Eigenheimzulage - positive Einkünfte - was fällt drunter von Silvana am 20 Juli, 2005 um 20:20:22:

Die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte können Steuerzahler weit nachhaltiger beeinflussen als die Summe der positiven Einkünfte, die deshalb seit 2004 für die Eigenheimzulage herangezogen wird. Das belegt ein kurzer Blick auf die Eigenheiten des deutschen Einkommensteuerrechts: Beide, sowohl die Gesamteinkünfte als auch die Summe der positiven Einkünfte, sind Zwischenstationen auf dem Weg vom Bruttoverdienst zum steuerpflichtigen Einkommen, aus dem das Finanzamt die Steuerschuld ermittelt. Die Gesamteinkünfte lassen sich spürbar senken, etwa durch unternehmerische Beteiligungen und die daraus resultierenden anfänglichen Verluste. Aus dieser Tatsache ergaben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, mit deren Hilfe Besserverdienende früher in die staatliche Wohneigentum-Förderung hineingekommen sind.
Doch bei der neuen Bemessungsgrundlage, der Summe der positiven Einkünfte, werden steuerliche Verluste nicht mehr berücksichtigt.
Gleichwohl gibt es immer noch einige Möglichkeiten, unter der Einkommensgrenze zu bleiben und sich so den Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zu sichern. Dabei sollte aber immer ein versierter Steuerberater zu Rate gezogen werden. Selbstständige können durch die so genannte Ansparabschreibung ihre positiven Einkünfte unter die kritische Grenze drücken. Ein weiterer legaler Kniff kann nur von Eheleuten angewendet werden: Einer von beiden - nämlich der, der gar nichts oder vergleichsweise wenig verdient - erwirbt das Eigenheim und das Paar lässt sich vorübergehend getrennt zur Einkommensteuer veranlagen. Wer absehbar nur um ein paar hundert Euro über der Einkommensgrenze liegt, kann zusätzliche Werbungskosten geltend machen. Etwa durch den Kauf von Arbeitsmitteln wie einem neuen Computer, einem Schreibtisch oder einem Bücherregal, die eigentlich erst in ein paar Jahren angeschafft werden sollten. Solche Werbungskosten - bei Selbstständigen die Betriebsausgaben - fließen nämlich in die Ermittlung der positiven Einkünften ein.


Link zum Eigenheimzulagegesetz (EigzulG):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/gesamt.pdf

: Was fällt bei der aktuellen Eigenheimzulage unter die positiven Einkünfte?

: Damit ist gemeint, was kann man als angestellter tun um die Grenzen zu unterschreiten, damit man in die Förderung hineinkommt?

: Silvana





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