Re: Duldung von Sanierungsmassnahmen


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Abgeschickt von h.k. am 26 Juli, 2005 um 08:42:22:

Antwort auf: Duldung von Sanierungsmassnahmen von Karl-Heinz Prümm am 19 Juli, 2005 um 19:24:00:

Ja das müssen Sie dulden, wenn das Verlangen des Nachbarn nicht selbst rechtsmissbräuchlich ist. Der Nachbar kann sich auf das Nachbarrechtsgesetz stützen oder auf die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB. Natürlich können Sie eine Sicherheit für den schadensfreien Rückbau verlangen und natürlich müssen auch Grenzabstände eingehalten werden.


: Mein Nachbar der mit seiner Hauswand direkt auf der Grundstücksgrenze steht möchte meinen neu verlegten Hof aufreissen um den erdberührten Bereich seines Hauses zu isolieren.

: Frage: Muss ich ihm das Vorhaben erlauben?





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