Re: B-Plan eine Satzung?!


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Uwe Luhmann am 26 Juli, 2005 um 16:02:00

Antwort auf: B-Plan eine Satzung?! von Florian am 21 Juli, 2005 um 18:51:57:

Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
"Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans"
heißt es:

"(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung."

Demgemäß stellt der Bebauungsplan eine abstrakt generelle Norm da. Ein Bebauungsplan kann niemals ein Verwaltungsakt mit einer Einzelfallregelung sein.

Gruß
Uwe Luhmann



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]