Quadbahn befristete Genehmigung


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Abgeschickt von Ludger Grawe am 26 Juli, 2005 um 16:26:59

Guten Tag
ich bin Betreiber einer Gaststätte in Höxter. Die allgemein rezzesieve Situation macht auch vor meinem Gasthof keinen halt. Seit langer Zeit suche ich nach Ideen die mir mehr Gäste beschehren.

So kam mir ein Freund, der auf einem Freigelände (Weide)neben meinem Gasthof eine Qudbahn für Kinder und Jugendliche betreiben möchte gerade gelegen. Zur Information es handelt sich dabei um kleine moterbetriebene Quads (Motorad auf 4 Rädern) Der Motor der Fahrzeuge wurde aus einem Mofa abgeleitet. Man muss nur Gas geben und eine Rutschkupplung bring das Fahrzeug in gang. Die Kinder haben einen Heidenspaß mit den Fahrzeugen über einen Parkurs, der mittels Holzpflöcken abgesteckt ist zu fahren.

Ich stelle dabei die Gastronomie samt Parkplätzen Toiletten und Fläche und mein Freund hat Mieteinnahmen von der Benutzung der Quads.

So jetzt zu der rechtlichen Seite.
Der Betrieb einer Quadbahn ist genehmigungspflichtig. So sieht es die Baubehörde. Die Gaststätte, samt Weidefläche befinden sich im Landschaftsschutzgebiet am Unmittelbaren Ortsrand einer Gemeinde nahe Höxter.

Um möglichst schnell eine Genehmigung zu erlangen habe ich mich erkundigt und eine Befristete Baugenehmigung beantragt. Zuvor habe ich dem Örtlichen Bauamt samt Beigeordneten der Stadt das Projekt persönlich vorgestellt. Dem Bauantrag habe ich ein schallgutachten des örtlichen TÜV beigelegt. Ein Quad verursacht nach dem Gutachten 35db in 25m Entfernung.
5m weil der der nächste Immisionspunkt Terasse des Nachbarn in 25m Entfernug liegt.

Jetzt erfuhr ich eine Ablehnung des Antrags mit der Begründung, Landschaftsschutzgebiet und das 35db nach TA Lärm zwar genügend leise sei aber der zu erwartende Publikumsverkehr (Zuschauer etc.) den Schallpegel anheben würden.

Nach meiner Kenntniss kann jedoch gerade bei der befristeten Genehmigung meinem Antrag stattgegeben werden.
1. Es brauchen keine übergeordneten Behörden beteiligt werden.
2. es handelt sich bei dem Parkur um Holzpflöcke (30cm) mit einem rot weißem Flatterband gibt es in jedem Baumarkt. Ich bin mir sicher dass kein Gestz mir verbietet Holzplöcke in die Erde zu stecken.
3.Die Befristung gibt beiden Parteien die Möglichkeit, den Sachverhalt zu Testen o. zu Prüfen.
4. Mein Gebäude liegt im Landschaftschutzgebiet. Dafür wurde mir bei Baugenehmigung eine Ausnahmeregelung erteilt 9000qm der Fläche dürfen danach für den Betrieb und die Unterhaltung der Gasdtstätte genutzt werden.Die Fläche der Quadbahn liegt innerhalb dieser Zone.

Mir wurde seitens der Behörde nahegelegt, dass ich den Antrag zurückziehen soll oder ein Kostenpflichtiger rechtskräftiger Bescheid ergehen soll.

Der Bescheid ist nun bei mir eingegangen.

Jetzt bitte ich um einen Tipp wie ich weiter verfahren soll??????

Danke
Ludger





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