Re: Quadbahn befristete Genehmigung


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 27 Juli, 2005 um 09:44:52

Antwort auf: Quadbahn befristete Genehmigung von Ludger Grawe am 26 Juli, 2005 um 16:26:59:

Hallo,

da es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt, muss bei dem Schallgutachten nicht nur der Lärm der Quads, sondern auch die Zu- und Abfahrtsverkehr berücksichtigt werden. Entscheidend ist auch, in was für einem B-Plan-Gebiet Ihr Betrieb liegt (reines / allgemeines Wohngebiet, etc.).

Auch wenn Sie nur ein paar Plöcke in den Boden stecken, nutzen Sie Ihr Grundstück mit einer genehmigungspflichtigen Nutzung, deshalb kann ich die Argumentation des Bauamtes schon nachvollziehen.

Wenn Sie die Geduld noch haben, geben Sie noch ein Lärmschutzgutachten zum Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung in Auftrag (bin mir bei der Nummer nicht 100%ig sicher). Außerdem sollten sie mit dem Planungsamt absprechen, ob Ihre Nutzung überhaupt in der Gebietskategorie (Allgemeines / reines Wohngebiet etc.) zulässig ist.



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