Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 27 Juli, 2005 um 09:50:38

Antwort auf: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte von Loni am 26 Juli, 2005 um 00:22:51:

Hallo,

in meiner Stadt, in der ich imPlanungsamt arbeite, hatten wir vor kurzem einen ähnlichen Fall vor Gericht. Hier hat ein Bürger im Außenbereich einen Hobby-Hasenstall illegal aufgestellt. Vor Gericht wurde dann beschlossen, dass der Hobby-Hasenzüchter den Stall stehen lassen kann, wenn er innerhlab von 2 Jahren einen Landwirt findet, der den Stall "pro forma" übernimmt.

Wenn ich die Entscheidung mal übertrage, ist es in ihrem Fall prinzipiell schon möglich, dass Ihr Schwager die Weidehütte übernimmt - allerdings wäre es einfacher, wenn er selbst auch die Eignung zur Tierhaltung nachweisen könnte durch eigene Tiere.

Falls Sie jedoch einen anderen Landwirt, der Tierhaltung betreibt, kennen, sollten, Sie versuchen, mit diesem eine Übereinkunft zu treffen.



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