Re: Baugenehmigung erforderlich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 10:10:11

Antwort auf: Baugenehmigung erforderlich von Johannes E. am 26 Juli, 2005 um 22:36:28:

... kommt drauf an ...
- auf das Bundesland
- auf den Abstand zum Nachbarn

am Beispiel NRW liefert die BauO NW unter § 65 Bauteile und Gebäude, die Genehmigungsfrei wären, unter §63 steht auch was auf jeden Fall genehmigungspflichtig ist. Sollte der Abstand zum Nachbarn mit der Wand unter den erforderlichen Abständen liegen ist auf jeden Fall eine Genehmigung einzuholen, zusätzlich benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn, evtl. eine Baulast (sofern überhaupt möglich) auf dem Nachbargrundstück.

: Guten Tag,

: ist es erforderlich einen Bauantrag zu stellen,
: um eine überdachte 20qm große Terrasse an der
: Außenseite zu zumauern?





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