Re: Schwierigkeiten mit Bauamt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 10:18:23

Antwort auf: Schwierigkeiten mit Bauamt von Thorsten am 26 Juli, 2005 um 20:34:58:

Die Teilungserklärung stellt keine baurechtliche Feststellung dar sondern stellt lediglich fest, dass die Räume, die zu einer Einheit gehören tatsächlich eine Einheit sind und grundbuchrechtlich separiert werden können. Der Notar hat im übrigen gänzlich keine Ahnung von der baurechtlichen Situation und prüft ohnehin nur, ob die getroffenen Vereinbarungen rechtlich haltbar sind aber nicht, ob es gerecht ist, was vereinbart wird.

Baurechtlich scheint es sich um einen typischen Schwarzbau zu handeln, der insoweit ungeschickt gemacht ist, da in der bestehenden Form der Mangel einer Genehmigung nicht ohne weiteres behoben werden kann. Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer Grenzbebauung keine Öffnungen zum Nachbarn liegen dürfen.

Es muß geprüft werden, ob überhaupt Genehmigungsfähigkeit besteht und wenn ja muß ein Bauantrag eingereicht werden. Wenn nein, muß festgestellt werden, wie der geringste Aufwand zur Erreichung einer Genehmigungsfähigkeit aussieht. Da hilft ein kompetenter Architekt.

Darüberhinaus wäre die Prüfung des Kaufvertrages ratsam, da m. E. auf eine fehlende Genehmigung von Bauteilen hätte ingewiesen werden müssen. Dazu ist die Rücksprache mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt empfehlenswert.

: Hallo,
: habe ein Problem bei dem mir hier vielleicht jemand helfen kann.
: Ist etwas kompliziert, fange mal von vorne an.
: Wir haben Ende 97 eine Eigentumswohnung in einem Wohn-Geschäftshaus gekauft, ist die einzige Wohnung in diesem Haus. Paterre ist das Geschäft und der 1. und 2. Stock sind unsere Wohnung.
: Das Haus wurde auch wegen des Verkaufs im Jahr 97 geteilt mit einer neuen Bauzeichnung des Hauses.
: Jetzt vor ein paar Wochen kam es zum Streit zwischen dem Geschäftsbesitzer und einer Nachbarin wegen eines Lüfters zu Ihrem Grundstück.(Grenzbebauung)
: Darauf wurde das Bauamt eingeschaltet.
: Das Bauamt hat mich dann vor ein paar Tagen angeschrieben, das ein Raum über der ursprünglichen Terrasse widerrechtlich aufgebaut wäre, zudem seien Fenster dieses Raumes in der Brandschutzmauer.
: Dies belegten sie mit Plänen von 1963.
: Als wir dann beim Bauamt vorsprachen, das der Raum lange vor unserem Kauf existierte und wir eine Teilungserklärung von 1997 ,auf dem der Raum auch eingezeichnet ist zeigten, sagte man uns der Plan sei nicht vom Bauamt abgestempelt.
: Und uns drohe eventuell ein Abriss.
: Wir sind total konfus, das kann doch alles nicht sein,
: wir kaufen über einen Notar ,die Teilungserklärung wird einen Monat vor dem Kauf durch das Bauamt abgeschlossen und jetzt soll alles nicht Rechtens sein?
: Ich hoffe Ihr konntet das so halbwegs nachvollziehen und könnt mir jetzt sagen,wie wir uns dagegen wehren können.
: Bin für jeden Tip danbar!
: Schöne Grüße
: Thorsten





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