Re: Was kann ich gegen die teilweise über 2 m hohe Mauer meines Nachbarn tun?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 10:24:46

Antwort auf: Was kann ich gegen die teilweise über 2 m hohe Mauer meines Nachbarn tun? von LadyMitPower am 26 Juli, 2005 um 18:24:34:

Wenn die Mauer und die dahinterliegenden Räume zu Recht errichtet wurden und genehmigt sind: NEIN!

: Mein Nachbar hat (vor Jahrzehnten)eine Mauer, die teilweise über 2 m hoch ist und die auch als eine Wand eines überbauten Raumes dient, gebaut. Dieser Nachbar hat ein Gewerbe. Laut Vermesser steht diese Mauer auch auf meinem Grundstück. Habe ich in NRW eine Möglichkeit, die Höhe der Mauer über die gesamte Länge auf max. 2 m zu verlangen und so auch den Abriss der an die Mauer gebauten Lagerräume zu erreichen?





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