Carport Grenzbebauung


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Abgeschickt von MP am 27 Juli, 2005 um 11:13:35

Hallo!

In Niedersachsen darf man auf einer Grenze ein Carport errichten, von der anderen Grundstücksgrenze muss es jedoch 3m entfernt sein. Wofür gelten die 3m? Für die Pfosten oder für den Beginn der Überdachung? Ist es nicht möglich, zwecks besserer Einfahrtmöglichkeit die Pfosten unterhalb der 3m-Grenze zu setzen, wenn man gleichzeitig für das eigentliche Carport die Grenzen einhält?
Danke für eine Antwort!




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