Re: Wie groß muß ein PKW Stellplatz sein ?


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Abgeschickt von Katrin Matt am 27 Juli, 2005 um 12:41:04

Antwort auf: Re: Wie groß muß ein PKW Stellplatz sein ? von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 09:55:47:

Hallo Iris,
ich würde empfehlen, mal in die Teilungserklärung zu schauen. Ist der Platz vor der Garge Gemeinschaftseigentum oder ist ihm ein Sondernutzungsrecht (für den Garagenbesitzer) zugeordnet. Wenn es Gemeinschaftseigentum ist, kann er meines Wissens nicht in Sondernutzungsrecht umgewandelt werden.
Habe einen ähnlichen Fall hinter mir und würde Dir raten, ich an die Hausverwaltung zu wenden.
Grüße
Katrin

: Eine Fläche vor einer Garage ist m. E. eine Zufahrt und kein Stellplatz. Ein Stellplatz sollte unabhängig befahr- und benutzbar sein.

: Die Größe richtet sich nach der Anfahrbarkeit und Ausrichtung zur Straße. Als Richtmaß gelten ca. 2,50 x 5,00 m; die genauen Größen können davon abweichen und z. B. auch 2,00 x 6,00 m betragen.

: : Hallo kann mir jemand Helfen ? Ich soll Stellplatzgebühren vor meiner eigenen Garagentür zahlen. Ist das rechtens ? Wie groß muß ein Stellplatz sein und muß er extra vom Vermieter gekennzeichnet sein ?
: : Ich Danke Euch !
: : Iris





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