Re: Grenzabstande: eigenes Wohnhaus - Garage des Nachbarn


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juli, 2005 um 16:00:46

Antwort auf: Grenzabstande: eigenes Wohnhaus - Garage des Nachbarn von Martin am 27 Juli, 2005 um 14:20:41:

Toleranzen bei den Abstandflächen sind mir unbekannt - allerdings liegt die beschriebene Abweichung voraussichtlich in den Bautoleranzen. Eine Rücksprache mit der Baubehörde bringt sicher Informationen zum öffentlichen baurechtlichen Umgang mit der Unterschreitung (Bsp. Reduktion der Abstandflächen für nachträglich aufzubringende Dämmung). Nachbarschaftsrechtlich hat der Nachbar Anspruch auf Einhaltung der Grenzabstände. Wenn ein einvernehmliches Gespräch möglich ist, sollte auch die Nachbarschaft nicht unter 1 - 2 cm zu geringem Grenzabstand leiden.

Technisch gäbe es noch die Möglichkeit die Ecke vom Rohbau zu entfernen, d. h. tatsächlich die tragenden Wände in diesem Bereich um das erforderliche Maß zu reduzieren (manuell abstemmen). Damit könnte dem Nachbarschutz mit geringen finanziellem und viel persönlichem Einsatz genüge getan werden.


: Hallo NG,

: auch wenn der Fall sehr konkret ist, reichen mir schon allgemeine Tipps und Hinweise auf Rechtssprechungen oder Gesetzestexte - also keine konkrete Rechtberatung!

: Wir haben in NRW gebaut und sind bereits im vergangenen Dezember eingezogen.

: Im Februar haben unsere Nachbarn angefangen zu bauen - unter anderem eine Garage genau auf die Grenze.

:
: Gegen die Garage können wir an sich nichts machen, nur steht das Dach mit einigen Zenitmetern über die Grenze. Ein Gartenhäuschen, das wir demnächst an diese Stelle bauen wollen, können wir nicht mehr so wie geplant bauen, da der Dachüberstand stört und dadurch eine Schmutzecke entstehen würde.
: Wir haben die Nachbarn incl. Buaunternehmer bereits vor Errichtung des Daches darauf hingewiesen (mündl.), dass wir einen Dachüberstand auf unsere Grundstücksseite nicht dulden werden.

:
: Um Nachweis zu erhalten haben wir (als auch unsere Nachbarn - unabhängig voneinander) das (von beiden Seiten) beauftragte Vermessungsunternehmen gebeten uns einen Plan mit den Grenzabständen zuzuschicken. Gestern haben wir den Plan erhalten und Oh Schrek:

:
: Unser Bauunternehmer hat unser Haus (es steht mit 5° Drehung nicht ganz parallel zur Grenze) an einer Ecke zu dicht an die Grenze gebaut hat. Dort haben wir im unverputzten Zustand genau 3,00 m Abstand zur Grenze. Jetzt kommen noch ca. 1,5 cm ... 2 cm Putz drauf, wodurch wir den Grenzabstand nicht mehr vollständig einhalten.

:
: Stress ist vorprogammiert.

:
: Wie sieht es rechtlich mit solchen Grenzabständen aus?
: Gibt es da Tolleranzen?
: Reicht ein Grenzabstand von 3 Metern im Rohbabau aus?
: Kennt jemand Links zu Rechtssprechungen und Gesetzestexten geben?

:
: Leider zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht bei Problemen mit dem eigenen Neubau!
: Bei unserem Bauunternehmer ist auch nichts zu erwarten, da der zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat (kleine GmBH - die Sicherung wird schnell weg sein :-( )

:
: Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

:
: Schönen Gruß

:
: Martin




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