Re: BAUTRÄGER PLEITE


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von GT-Tools am 01 April, 2005 um 10:59:44:

Antwort auf: BAUTRÄGER PLEITE von Susi am 31 Maerz, 2005 um 21:09:31:

Ihr text ist leider sehr unverständlich und lückenhaft. Grundsätzlich gibt es das Anfechtungsgesetz mit dem Vermögensübertragungen innerhalb bestimmter Fristen rückgängig gemacht werden können. Sollte bereits ein Insolvenzverwalter alles rechtliche versucht haben, erscheint die ganze Sache aussichtslos. Eine kostenlose Aktion wäre die Stellung einer Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft, die dann tätig werden muss.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]