Re: Nutzungsänderung von Garage in Abstellraum, Rückbau der Zufahrt + Bau Doppelcarport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 13:42:19

Antwort auf: Nutzungsänderung von Garage in Abstellraum, Rückbau der Zufahrt + Bau Doppelcarport von Andreas am 28 Juli, 2005 um 11:29:50:

die GRZ darf mit Berücksichtigung von Garagen, deren Zufahrten und Nebengebäuden bis zu 50% überschritten werden solange das Hauptgebäude noch unter der Grenze liegt. Siehe auch BauNVO §19

: Hallo,

: nun hab auch ich dieses wirklich tolle Forum gefunden
: und gleich ein Problem:

: Es geht dabei um ein Grundstück mit 506qm in Niedersachsen (Landkreis Wolfenbüttel). Es ist
: mit einer Doppelhaushälfte und einer Garage bebaut.
: Aufgrund der neuen Niederschlagswasserentgelterhebung
: und der zu kleinen Garage möchten wir eine
: Nutzungsänderung der Garage veranlassen (zukünftig ausschließlich Abstellraum), die lange
: Zufahrt zurückbauen und an der Grundstücksgrenze
: (vorne) zusätzlich ein Doppelcarport errichten.

: 1. Problem ist die Grenzbebauung:

: Kann vermutlich mit Einverständnis des Nachbarn über Baulasteintragung geheilt werden.

: 2. Problem "Befreiung der Garagenverordnung":

: Die Befreiung bezüglich der Bebauung direkt
: an der Gehwegsgrenze muß beantragt werden.
: Da es sich hierbei um eine 30-Zone in einem
: Dorf handelt wird es wohl gehen.

: 3. Problem ist die Grundflächenzahl:

: Bei einer GRZ von 0,3 (506qm-30%-152qm) und einer Hausgrundfläche 142qm plus Garage 26qm plus
: Zufahrt 70qm liege ich bereits jetzt deutlich
: über der Grenze !

: Wie kann diese Problem angegangen werden ?

: Vielen Dank vorab !

: Gruß, Andreas





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