Re: Öffentliche Bepflanzung Grundstück


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 28 Juli, 2005 um 15:26:08

Antwort auf: Öffentliche Bepflanzung Grundstück von Rainer Lang-Ae am 28 Juli, 2005 um 10:39:01:

Hallo,

die Gemeinde hat die Möglichkeit, im Bebauungsplan Festsetzungen zu Anpflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a zu beschließen (Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgelegt werden:
...
25. für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet oder Teile davon sowie für Teile baulicher Anlagen mit Ausnahmen der für landwirtschaftliche Nutzung oder Wald festgesetzten Flächen
a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,
b) Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sosntigen Bepflanzungen sowie von Gewässern.)

Üblicherweise nutzen die Gemeinden dieses Pflanzgebot inzwischen nicht mehr, da es selten beachtet und schwierig zu prüfen ist. Allerdings kann es für die Gemeinde wichtig sein, dieses Pflanzgebot festzulegen, um Flächen für den Ersatz für die geplanten Bauvorhaben zu erhalten.

Dass die Gemeinde das darf, ergibt u.a. aus dem Art. 14 Abs. 2, in dem es um die Sozialpflichtigkeit des Eigentums geht (schließlich sind wir ein sozialer Rechtsstaat).



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