Abgeschickt von Rainer Lang-Ae am 28 Juli, 2005 um 15:49:33
Antwort auf: Re: Sichtschutzzaun an öffentlichen Weg von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 13:37:48:
Hallo,
ich habe das örtliche Bauamt zur Klärung eingeschaltet. Dort verwies man auf das in NRW geltende Recht, dass an öffentlichen Wegen vorbei Zaun- und ähnliche Anlagen maximal etwa 1,20 erlaubt sind. Im konkreten Fall empfiehlt man einen offiziellen Bauantrag mit Genehmigungsverfahren. Für Zäune u.ä. über 2 m zu privaten Nachbargrundstücken ist ein Bauantrag ebenfalls zu stellen.
Gruss
R.Lang-Ae
: Grundsätzlich gehört ein solcher Zaun zu den "genehmigungsfreien Vorhaben". Im Rahmen eines Bebauungsplanes können allerdings Auflagen vorliegen, die die Ausgestaltung der Einfriedungen vorschreiben.