höhe von hecke zur straße und umgehungstipps...


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Abgeschickt von nanoriese am 28 Juli, 2005 um 15:52:38

hallo,

sind stolze besitzer eines doppelhauses mit terrasse und grundstück zur strasse. leider dürfen wir laut b-plan die einfriedung bzw hecke zur strasse nur in einer höhe von 1 meter setzen.
weiss jemand, ob es ausreicht, hier einen zaun von einem meter zu setzen und dahinter eine hecke beliebiger höhe (ab 1,80 wird es erst interessant) und wenn da so funktioniert, muss die hecke auf dem grundstück einen mindestabstand zum zaun haben, der genau an die grenze (bürgersteig) gesetzt wird?

über antworten würde ich mich freuen
g.c



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