Re: Absicherung des Hanges


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Abgeschickt von Andreas Czaplinski am 28 Juli, 2005 um 17:00:31

Antwort auf: Absicherung des Hanges von Susi am 11 Juni, 2005 um 21:06:43:

Hallo Susi,

grundsätzlich ist derjenige, welcher an der ursprünglichen Lage des Grundstückes etwas verändert, auch dfür zuständig, dass durch diese Veränderungen keine Beeinträchtigungen der Nachbarn hervorgerufen werden.

Aus ihrerem Bericht ist zu entnehmen, dass der Nachbar, nach der Ebnung des Grundstückes dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Diesbezüglich müssten Sie ihn schriftlich mit Fristsetzung darauf hinweisen, dass er nach Veränderung der ursprünglichen Grundstückshanglage seines Grundstückes, Bewegungen des Erdreiches/Hanges auf ihrem Grundstück auszuschließen hat.

Meiner Meinung ist eine Vor-Ort- Besichtigung ratsam. Falls sie in der Nähe von Berlin wohnen sollten, würde ich mir die von ihnen geschilderte Situation ansehen und sie kostenfrei beraten.

Falls sie mich einfach nur anrufen wollen: 0162-948 22 36

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Czaplinski




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