Vollgeschoß?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Juli, 2005 um 13:17:43

Die BauO NRW beschreibt unter §2 (5):
"Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe [2,30 m] über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat."

Wie hoch muß der Anteil der geneigten Dachflächen sein, damit diese Regelung gilt? Könnte z. B. ein Teil des betroffenen Geschosses ein Flachdach haben und ein Teil geneigte Dachflächen?
Ist bei geneigten Dachflächen auch immer das oberste Geschoss gemeint, wie für Staffelgeschosse ausdrücklich formuliert?
Gibt es aktuelle Rechtsprechung dazu? Wo?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]