Abgeschickt von Karina am 29 Juli, 2005 um 16:54:12
Ich habe in Thüringen die Baugenehmigung für ein innerstädtisches Objekt erhalten. Ein Nachbar zu DDR-Zeiten eine Grenzbebauung vorgenommen. Es ist ein 2-geschossiger Schuppen mit Fenstern und Dachüberstand incl. Dachrinne auf meinem Grundstück. Damit hat er auch keine Brandschutzwand.
Meine Frage: Muss der Nachbar sein Dach zurückbauen und die Fenster zumauern?
Gruß Karina