Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Juli, 2005 um 17:09:04
Antwort auf: Gartenlaube von Peter Ehlers am 29 Juli, 2005 um 16:20:26:
Die Genehmigungspflicht und -fähigkeit hängt von der Größe ab (siehe Bauordnung des Bundeslandes) und dann ob die vorgesehene Fläche überhaupt bebaut werden darf (siehe z. B. B-Plan)
: Hallo
: Ich möchte auf meinen Grundstück eine Gartenlaube errichten,die bei einem Nachbarn dann vor die Garage gebaut werden soll.
: Was habe ich dabei zu Beachten und muß ich sie genemigen lassen?