Re: Bauabzugssteuer und Mängel


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Abgeschickt von Salto am 01 April, 2005 um 11:43:31:

Antwort auf: Bauabzugssteuer und Mängel von Albrecht am 30 Maerz, 2005 um 12:32:21:

Mit dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe
vom 30.08.2001 wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen
ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der
neue Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Informationen des Finanzministers gibt es hier:



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