Abgeschickt von Walle am 30 Juli, 2005 um 18:28:01
Hallo,
wir möchte auf das gleiche Grundstück auf der auch mein Elternhaus steht unser Haus errichten. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Baubereich. Da aber der Teil des Grundstückes nicht an die Strasse grenzt, sondern an einen bepflasterten Feldweg, wird es von der Baubehörde als Aussenbereich bezeichnet. Laut Baubehörde wäre nur ein Hausanbau an das Elternhaus möglich.
Aber ich bin anderer Meinung:
Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Baubereich deklariert ist
Der Feldweg Kanalisiert ist, wodurch keine Kosten für Erschliessung usw. anfallen
Laut BauGB §35 Absatz 2 folgendes zulässig: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Ein Anbau das Aussehen der Wohnsiedlung verunstaltet und ein neues Haus viel besser in das Gebiet passt
Unsere Frage lautet, liege ich richtig mit der oben genannten Argumentation? Wie kommt man zu einem „Einzelfall“ (BauGB §35 Abs.2) und wie definiert man einen „Anbau“?
Vorab vielen Dank.
Viele Grüße,
Walle