Sicherungsgeländer


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Abgeschickt von Reiner am 31 Juli, 2005 um 11:42:04

Frage: Standort Rheinland-falz. Muß man auf einem begehbaren Dach, das nicht als Terasse genutzt werden darf, da Grenzfläche (3m), für die eigene und die Sicherheit von Mitbewohnern ein Sicherungsgeländer anbringen? Wenn ja, welche Brüstungshöhe muß es dann haben? Das begehbare Dach befindet sich in ca 4 Meter Höhe. Ausserhalb des Grenzbereiches zum Nachbarn wird das begehbare Dach als Terrasse genutzt . Braucht man für so ein Geländer die Einwilligung des Nachbarn?
Ich hoffe auf Antwort.




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