Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


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Abgeschickt von Uwe Heinitz am 31 Juli, 2005 um 15:53:30

Antwort auf: Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte von Nils Jagnow am 27 Juli, 2005 um 09:50:38:

Ist es nicht traurig, dass in Deutschland die Aufstellung eines Hasenstalls auf einer Wiese illegal sein kann?
Dazu fällt einem als normal und logisch demkendem Menschen doch nichts mehr ein.

Gruß
Uwe


: Hallo,

: in meiner Stadt, in der ich imPlanungsamt arbeite, hatten wir vor kurzem einen ähnlichen Fall vor Gericht. Hier hat ein Bürger im Außenbereich einen Hobby-Hasenstall illegal aufgestellt. Vor Gericht wurde dann beschlossen, dass der Hobby-Hasenzüchter den Stall stehen lassen kann, wenn er innerhlab von 2 Jahren einen Landwirt findet, der den Stall "pro forma" übernimmt.

: Wenn ich die Entscheidung mal übertrage, ist es in ihrem Fall prinzipiell schon möglich, dass Ihr Schwager die Weidehütte übernimmt - allerdings wäre es einfacher, wenn er selbst auch die Eignung zur Tierhaltung nachweisen könnte durch eigene Tiere.

: Falls Sie jedoch einen anderen Landwirt, der Tierhaltung betreibt, kennen, sollten, Sie versuchen, mit diesem eine Übereinkunft zu treffen.





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