Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Hans Hammner am 01 April, 2005 um 11:53:58:

Antwort auf: Grenzbebauung von u.witthuhn am 20 Maerz, 2005 um 14:01:08:

Auf einer Seite kann in den meisten Fällen eine Grenzgarage in den 3m Bereich direkt an die Grenze gebaut werden und zwar wohl bis zu einer Länge von 9m. Genaue Auskunft gibt es kostenfrei beim Bauamt. Und die Regelungen stehen auch im Gesetz genauer in der jeweiligen Landesbauordnung. Aber es gibt immer Ausnahmen wegen Denkmalschutz, Bebauungsplan etc. die man abklären muss.





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