Re: Sicherungsgeländer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Juli, 2005 um 22:42:39

Antwort auf: Sicherungsgeländer von Reiner am 31 Juli, 2005 um 11:42:04:

Durch das Geländer muß verhindert werden, dass man von dem Dach abstürzen kann! Wenn Teile des Daches nicht begehbar/nutzbar sind, dann muß aus Gründen der Standsicherheit der Zugang dorthin verhindert werden - z. B. durch ein Geländer um de Terrasse, das gleichzeitig die Absturzsicherung bildet. Wenn die Terrasse die Abstandflächen einhält und die Nutzung grundsätzlich erlaubt ist, wird keine Zustimmung des Nachbarn benötigt.

: Frage: Standort Rheinland-falz. Muß man auf einem begehbaren Dach, das nicht als Terasse genutzt werden darf, da Grenzfläche (3m), für die eigene und die Sicherheit von Mitbewohnern ein Sicherungsgeländer anbringen? Wenn ja, welche Brüstungshöhe muß es dann haben? Das begehbare Dach befindet sich in ca 4 Meter Höhe. Ausserhalb des Grenzbereiches zum Nachbarn wird das begehbare Dach als Terrasse genutzt . Braucht man für so ein Geländer die Einwilligung des Nachbarn?
: Ich hoffe auf Antwort.
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