Re: Baugenehmigung Terrasse und Ãœberdachung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Juli, 2005 um 22:46:53

Antwort auf: Baugenehmigung Terrasse und Ãœberdachung von Thomas Weber am 31 Juli, 2005 um 17:45:59:

Die Terrasse ist unproblematisch sofern es aus dem B-Plan keine Festsetzungen gibt, die gegen die geplante Lage und Größe der Terrasse sprechen. Bei der Überdachung wird es schon schwieriger. Vorher die Stimmung des Nachbarn ausloten hilft Ärger zu vermeiden und Geld zu sparen. Danach die Stimmung des Bauamtes herausfinden ebenso.

: Hallo
: Hätte jetzt auch mal eine Frage.
: Wir bauen im Saarland gerade unser Haus um. ( Modernisieren )
: Jetzt wollen wir die bestehende Terrasse von 2,5 Meter auf 5 Meter verlängern. Dabei wird aber der Grenzabstand zum Nachbargrundstück unterschritten, bzw. nicht eingehalten. Die Terrasse des betreffenden Nachbarn hat diese Länge bereits. Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung? Wenn ja , ist die denn zu bekommen ?

: Wie sieht es denn mit der Überdachung aus, die jetzt vorhanden ist , wenn wir diese auch verlängern würden?

: Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.

: Grüße, Thomas




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