Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Karin am 01 August, 2005 um 12:55:00

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Mein Mann hat sein Elternhaus geerbt.
Seine Eltern haben dem Nachbarn eine Grunddienstbarkeit in der Form erteilt, dass diese berechtigt sind einen Holzschuppen auf "unserem" Grundstück zu bauen.
Unabhängig davon, dass dieser Holzschuppen viel zu groß gebaut wurde (dies alles zu der Zeit als die Eltern noch lebten), wurde den Nachbarn auch noch rund um den Schuppen ein Nutzungsrecht von jeweils ca. 4 Metern zugestanden.
Unser Fragen lauten nun:
1. Welche Pflichten, z.B. Hecke schneiden, sauber halten etc. hat der Nachbar?
2. Kann ihm anteilige Grundsteuer berechnet werden ?
3. Gibt es Möglichkeiten solch eine Eintragung bzw. notariellen Vertrag rückgängig zu machen (der Nachbar besteht leider auf sein Recht)?

Vielen Dank im voraus


Mfg
Karin



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