Re: Bayern - Hauskauf - Mängel über Mängel


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 14:22:13

Antwort auf: Bayern - Hauskauf - Mängel über Mängel von Petra am 02 August, 2005 um 11:12:59:

Hallo Petra,

Euer Gutachter ist vermutlich "Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken". Diese Erstellen z. B. Verkehrswertgutachten für Gerichte im Rahmen von Zwangsversteigerungen oder für Banken. An die Erstellung dieser Gutachten müssen recht streng und formal erstellt werden. Leider ist ein so spezielles Vorhaben wie Euer Hof damit nur schwer bis gar nicht zu erfassen und das Gutachten kann nur als Orientierung dienen. Als hauptberuflicher Makler ist die Einschätzung von Sanierungsarbeiten auch nur schwer möglich. Selbst für Architekten, die nicht regelmäßig Sanierungsprojekte in der jeweiligen Region umsetzen wäre eine Schätzung der Kosten nur schwer möglich. Sicher ist aber ein sanierungsversierter Architekt oder ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden" für die Kosten der bessere Ansprechpartner. Der wird dafür vermutlich keine Aussage zum Wert des Grundstücks machen können oder wollen.

Beim Grundstückskauf ist erst nach der Unterschrift unter den Notarvertrag alles unter Dach und Fach. Bis dahin können alle Punkte (auch der Preis) geändert werden. Die mündliche Kaufzusage ist irrelevant, da sie für eine Verbindlichkeit ebenfalls notariell hätte beurkundet werden müssen.



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