... kann doch sein.


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2005 um 17:54:51

Antwort auf: von Michael am 02 August, 2005 um 14:45:44:

Wenn die Größe des Gebäudes, die Geschossigkeit und die daraus resultierenden Grenzabstände eingehalten sind ... kann das schon sein.

: Hallo,

: viellicht kann mir hier jemand helfen.
: Wir besitzen ein recht kleines Grundstück in Salzgitter/Niedersachsen und schon beim Kauf war eigentlcih klar, dass direkt an unseren Garten angrenzend ein weiters Haus entstehen würde.

: Seit kurzen wird nun, in 3,6 Meter Abstand von der Grundstücksgrenze, eine neues Doppelhaus gebaut.
: Das Problem, welches wir damit haben ist nun, dass im 1. OG zwei Gauben (je eine pro DHH) gebaut werden, in denen nicht Fenster sondern gleich Balkontüren eingebaut werden - Mit dem Ergebnis, dass wir uns weder im Garten, noch im Wohnzimmer, noch im Schlafzimmer bewegen können, ohne dass von gegenüber alles bis ins letzte Detail beobachtet werden kann.

: Ist diese Art von Bebauung überhaupt zulässig ?
: Es kann doch irgendwie nicht sein, dass ich mich in meinen eigenen 4 Wänden nur noch unbeobachtet bewegen kann, wenn ich die Jalousien herunter lasse ...

: Grüsse Michael




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